Schulleben im Schuljahr 2020/21

Neuer Corona-Hygieneplan

Ab dem 14.06.2021 tritt der 8. Corona-Hygieneplan in Kraft. Die neue Version sieht leichte Veränderungen bzgl. der Maskenpflicht vor. Das Kollegium der Rottmannschule hat sich dazu entschieden, gemäß des neuen Hygieneplans die Maskenpflicht während der Pausen auf dem Schulhof aufzuheben. Außerdem entfällt auf dem Schulhof der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Auch während des Sportunterrichts besteht keine Maskenpflicht mehr.

Im gesamten Schulgebäude, während des Unterrichts, auf der Toilette sowie auf dem Schulweg müssen aber weiterhin Masken getragen werden.

Weitere Änderungen werden der Schulgemeinschaft umgehend mitgeteilt.

Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

Unsere Lehramtsanwärterinnen Frau Kim Baderschneider und Frau Janina Steinbeck haben ihre Abschlussprüfung zur Grundschullehrerin bestanden. Sie dürfen sich ab sofort Lehrerin nennen. Die Schulgemeinschaft gratuliert ihnen ganz herzlich zu ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung!

Ein herzliches Dankeschön geht auch an Herrn Acht, Frau Schönborn, Frau Otten und Frau Joos, die die beiden während ihrer Ausbildungszeit an unserer Schule als Mentor bzw. als Mentorinnen begleitet haben.

(Bitte klicken Sie zur vollständigen Ansicht auf die Bilder.)

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Streik der Busfahrer

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Schulen wurden von der Kreisverwaltung gebeten, folgende Information an die Eltern weiterzugeben, deren Kinder mit dem Bus zur Schule fahren:

Die ganze Woche ist mit Streiks und damit verbundenen Fahrtausfällen zu rechnen.

Weitere aktuelle Informationen dazu können auf der Homepage der Kreisverwaltung und der Homepage der Firma Zickenheiner (www.zickenheiner.de) ersehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Informationen zur Testpflicht und zum Unterricht nach den Pfingstferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder bisher schöne erholsame Ferien hatten. Inzwischen gibt es neue Informationen zur Fortführung des Unterrichts nach den Ferien. Darauf folgt in Coronazeiten im Allgemeinen eine Flut von Informationen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, wird der Präsenzunterricht anders als ursprünglich geplant schon am 14.06. wieder aufgenommen. Bis dahin findet der gewohnte Wechselunterricht wie vor den Ferien statt. Der Regelbetrieb für die Ganztagsschule wird aus organisatorischen Gründen erst am 21.06. wieder aufgenommen. Im Elternschreiben des Ministeriums (siehe Anhang) finden Sie dazu weitere Informationen.

Die Handhabung von sogenannten Spuck-, Speichel- oder Gurgeltests wird in einem weiteren Schreiben (siehe Anhang) dahingehend präzisiert, dass diese nur dann angewendet werden dürfen, wenn Tests durch einen Nasenabstrich aufgrund eines ärztlichen Attests nicht durchgeführt werden dürfen.

Die Testpflicht bleibt auch nach den Pfingstferien bestehen. Dabei sind die inzwischen in kleineren Verpackungseinheiten an die Schulen ausgelieferten Test-Kits auf Nachfrage bei der ADD nicht als Einladung zu verstehen, diese pauschal an alle Kinder mit nach Hause zu geben. Deshalb finden die Tests auch weiterhin wie gewohnt grundsätzlich in der Schule statt. Natürlich bleibt auch die Möglichkeit bestehen, Corona-Tests mit Selbstauskunft und Foto der Testkassette an die Klassenleitungen zu Hause durchzuführen oder die Kinder in einem Testzentrum testen zu lassen.

Für die Durchführung der Tests während des Präsenzunterrichts wurden den Schulen inzwischen aktualisierte praktikable Vorgaben übermittelt.

Weitere aktuelle Informationen und Anweisungen durch die vorgesetzten Behörden werden Ihnen zeitnah weitergeleitet.

Ich wünsche Ihnen weiterhin schöne Ferien und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

Anhänge:

Elternschreiben des Ministeriums

Elterninfo zu alternativen Antigentests

Antrag auf Kostenerstattung für alternative Antigentests

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Elternbrief der Bildungsministerin zur Fortführung des Unterrichts nach den Pfingstferien

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Ergänzende Informationen zur Testpflicht an Schulen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

folgende Informationen zur Testpflicht wurden den Schulen von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Weiterleitung an die Eltern übermittelt.

Mit Schreiben vom 22. April 2021 sind Sie über die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler informiert worden. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Für Ihr Kind besteht nun unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ihr Kind kann von der Testpflicht befreit werden:

• Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)

Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion Ihres Kindes nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind die Schule nicht betreten darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Sollten Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie die erforderlichen Nachweise der zuständigen Lehrkraft vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Maskenpflicht in Bussen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ich wurde von der Kreisverwaltung gebeten, eine neue Information zur Maskenpflicht in Bussen an Sie weiterzuleiten.

Mit E-Mail vom 27.04.2021 hatten wir darüber informiert, dass ab sofort bei Inzidenzwerten von mehr als 100 im ÖPNV und an Haltestellen und Bahnsteigen das Tragen von FFP2-Masken zur Pflicht wird, was auch für den Schülerverkehr gilt.

Es ist zwischenzeitlich bekannt, dass FFP2 Schutzmasken für Kinder wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage in der EU grundsätzlich nicht verkehrsfähig sind. Die Vorschriften für FFP2 Schutzmasken (insbesondere die DIN EN 149) regeln die Anforderungen für persönliche Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz und gelten deshalb nur für Erwachsene. Die Prüfparameter können nicht einfach auf Kinder übertragen werden, so gibt es z. B. keine Vorgabe welcher Atemwiderstand für Kinder geeignet ist. Im Handel zum Teil erhältliche, mit FFP2 bezeichnete Masken, können tatsächlich dieser Norm nicht entsprechen und dürften auch nicht in Verkehr kommen. Nach unseren Informationen hat die Gewerbeaufsicht bereits teilweise Verkäufe untersagt.

Nach Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie RLP kann durch das Land die bundesgesetzliche Regelung nicht ausgesetzt oder geändert werden. Die Problematik ist dort jedoch bereits bekannt und wurde an den Bund mit der Bitte um Änderung weitergeleitet.

An die kontrollierenden Ordnungsämter wurde deshalb appelliert, für jüngere Kinder, denen Masken für Erwachsene nicht passen, wegen der vorstehenden besonderen Umstände auch weiterhin eine Maske der Standards KN95/N95 oder eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) zu akzeptieren.

Sobald uns Informationen durch den Bundesgesetzgeber erreichen, leiten wir diese an Sie weiter.

Eine Bitte zu den Masken, die in der Schule getragen werden

Der Schule werden hin und wieder Kinder gemeldet, die in Quarantäne geschickt werden, weil ein Familienmitglied zur Kontaktperson erklärt wurde. Deshalb müssen die Hygieneregeln auch weiterhin streng eingehalten werden.

Wir bitten alle Eltern darum, ihren Kindern passende medizinische Masken zu geben, die nicht ständig hochgezogen werden müssen, weil sie zu groß sind und herunterrutschen.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Elterninformation zur Testpflicht

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

nachdem Sie über die bevorstehende Testpflicht für Ihre Kinder informiert wurden, erreichten den Schulelternbeirat und die Schulleitung eine Fülle von Nachfragen, bei denen es vor allem um die Möglichkeit der Selbsttestung im häuslichen Bereich ging.

Das Bildungsministerium bevorzugt die Durchführung der Selbsttests in der Schule. Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, zweimal wöchentlich Bescheinigungen über negative Testergebnisse aus Testzentren und Arztpraxen der Klassenleitung durch Ihre Kinder vorlegen zu lassen, die nicht älter als 24 Stunden sind, damit sie am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Nach Absprache mit dem Schulelternbeirat, dem Kollegium, dem Personalrat und der Schulleitung stellt die Rottmannschule darüber hinaus folgende zusätzliche Option zur Verfügung:

Sie testen Ihr Kind morgens zu Hause, versehen den Test mit dem Namen des Kindes und dem Datum, schicken das Foto dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin und geben das beigefügte ausgefüllte Formular „Qualifizierte Selbstauskunft“ Ihrem Kind in Papierform mit. Wir weisen zudem darauf hin, dass die Testkits für zuhause auf eigene Kosten beschafft werden müssen und diese über eine Zulassung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen müssen.

Wir hoffen, dass durch die nun angebotenen Möglichkeiten alle Kinder getestet werden und kein Kind vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden muss.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen, Schulleiter

Anhang:

Formular "Qualifizierte Selbstauskunft"

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Testpflicht für alle Schüler und Schülerinnen ab dem 26.04.2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

das Bildungsministerium informierte die Schulen darüber, dass ab dem kommenden Montag an den Schulen in Rheinland-Pfalz für alle Schüler und Schülerinnen die Testpflicht eingeführt wird.

Im Informationsschreibendes Bildungsministeriums wird das Vorgehen ausführlich erläutert.

Weitere Informationen werden zeitnah folgen, wenn das Kollegium die praktische Umsetzung geklärt und mit dem Schulelternbeirat erörtert hat.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Rottmannschule hat am Montag mit der Durchführung der angekündigten Corona-Selbsttests begonnen. Bisher haben 137 Eltern ihr Einverständnis gegeben. Schulelternbeirat und Schulleitung würden es begrüßen, wenn sich noch mehr Eltern zu einem Selbsttest ihrer Kinder entschließen könnten. Ich möchte darauf hinweisen, dass jederzeit Kinder zum Selbsttest angemeldet werden können. Die Ministerin hat in ihrem Elternbrief auf ein kindgemäßes Erklärvideo hingewiesen, dass die Ängste Ihrer Kinder und Ihre Bedenken vielleicht ausräumt. Der folgende Link führt Sie zum Erklärvideo:

Erklärvideo zum Corona-Selbsttest für Kinder

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Corona-Selbsttests der Kinder an der Rottmannschule

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

mit dieser Elterninformation wenden sich die Schulleitung und der Schulelternbeirat gemeinsam an Sie.

Wie Sie bereits wissen, sollen sich Ihre Kinder entsprechend des Rundschreibens des Ministeriums ab kommender Woche in der Schule selbst testen.

Genauso wie Sie machen sich auch die Schulleitung und das Lehrerkollegium Gedanken über die Umsetzung dieser Testungen. Aus diesem Grund gab es in der vergangenen Woche ein vom Schulelternbeirat der Rottmannschule organisiertes Treffen der Schulleitung, des Personalrates sowie Vertretern der anderen Grundschulen der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen mit dem DRK welches die Testzentren im Rhein-Hunsrück-Kreis betreibt. Bei diesem Treffen im Testzentrum Simmern wurde über die Handhabung der Selbsttests informiert und es konnte auch selbst die Anwendung der Testkits geübt werden.

Basierend auf diesen wertvollen Erfahrungen wird nun im Laufe dieser Woche das gesamte Kollegium informiert und darüber beraten wie die Umsetzung der freiwilligen Tests im schulischen Umfeld bestmöglich organisiert werden kann. Hierzu gehört insbesondere der Aspekt ob die Testungen unter Aufsicht im Klassenraum oder in separaten Räumen stattfinden werden.

Insgesamt sind alle Beteiligten sehr bestrebt, bei den Eltern Ängste und Befürchtungen das eigene Kind betreffend abzumildern. Wie Sie wissen ist der Test freiwillig und es dürfen sich nur Kinder mit Einverständniserklärung (siehe Anhang) der Eltern selbst testen.

Basierend auf den Rückmeldungen an den SEB wissen wir, dass unter den Eltern die Befürchtung besteht, das eigene Kind könnte bei einem positiven Testergebnis von den Klassenkameraden ausgegrenzt oder stigmatisiert werden. Natürlich sind hier die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkräfte, aber auch der Eltern und Sorgeberechtigten gefragt, die ihre Kinder schon im Vorhinein auf diese Situation vorbereiten können. Aber es ist ein wesentlicher Punkt in den Beratungen in dieser Woche, diese Aspekte auch in dem Testkonzept der Schule maßgeblich zu berücksichtigen und die Lehrkräfte vorzubereiten.

Für Eltern, die ihr Kind den Selbsttest unter keinen Umständen in der Schule durchführen lassen möchten, besteht natürlich auch die Möglichkeit zum Test im Testzentrum der Hunsrückhalle (dienstags und donnerstags von 17 Uhr bis 20 Uhr, samstags 9 Uhr bis 13 Uhr).

Wir möchten an Sie appellieren, Ihr Kind den Test in der Schule oder der Hunsrückhalle durchführen zu lassen, weil nur durch das Wissen um bestehende Infektionen die Infektionskette getrennt werden kann und andere Personen geschützt werden. Außerdem ist aus unserer Sicht die Testung grundsätzlich ein geeignetes Mittel um die Gefahr einer Schulschließung zu minimieren und einer Quarantäneanordnung für viele Kinder und Eltern entgegenzuwirken.

Falls neue Entwicklungen eintreten oder neue Informationen von vorgesetzten Behörden für die Eltern an den Schulen ankommen, werden Sie umgehend informiert.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen, Schulleiter Bernward Heinemann, Vorsitzender

Anhang: Formular für die Einverständniserklärung der Eltern zum Selbsttest

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Informationen zur Durchführung von Schnelltests in den Schulen nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Schulen bekamen erste allgemeine Hinweise zur Durchführung von Schnelltests an den Schulen nach den Osterferien. Im Anhang finden Sie die entsprechenden Anschreiben für die Eltern und Sorgeberechtigten. Bitte lesen Sie sich die Schreiben des Ministeriums durch.

Sobald die Einverständniserklärungen für Schnelltests bereitgestellt wurden, bekommen Sie die Formulare über die Homepage, Sdui und in Papierform nach den Osterferien ausgehändigt. Die Tests sollen zum ersten Mal in der zweiten Woche nach den Osterferien von den Kindern selbst durchgeführt werden, sodass für sämtliche Formalitäten und Schulungen des Personals genügend Zeit bleibt.

Links:

Elternschreiben: Tests nach den Osterferien

Schreiben an die Eltern

Datenschutzinformation für Selbsttests an Schulen

Ich wünsche Ihnen weiterhin schöne Osterferien.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Aktion "Müllsammeln" - der Umwelt zuliebe

Wir - Anna Justus, Michael und Alexandra Renk, Amy Adams und Samantha Kuhlmann haben uns entschieden, der Umwelt zu helfen.

Am 03.03.2021 haben wir die Aktion „Müllsammeln“ gestartet. Als Michael einmal langweilig war, kam er auf die Idee, etwas für die Welt zu tun. Nachdem wir lange überlegt haben und wir es auch im Fernunterricht gelernt haben, schlug Anna vor, dass wir Müll sammeln könnten. Wir haben im Naturschutzgebiet „Vorderer Rinderberg“ in Richtung Rottmannpark, Dr. Vollbracht- und Karl-Faller-Straße in Simmern Müll gesammelt. Neben den vielen Glasflaschen und vielen Plastiksachen gab es auch außergewöhnliche Gegenstände, die wir in einem Naturschutzgebiet nicht erwartet hätten. Aber das Außergewöhnlichste, Seltenste und Sensationellste war der verrostete Klappstuhl, er war groß und schwer und sehr verschmutzt. Ihm fehlten leider auch ein paar Teile. Am Montag, dem 22.03.2021 kam der Bauhof und nahm die fünf Plastiksäcke, drei Glasflaschensäcke, einen Papiersack, einen Sack mit Restmüll und das Altmetall mit.

Von unserem Stadtbürgermeister Dr. Nikolay erhielten wir übrigens noch ein kleines Dankeschön für unseren Einsatz.

An alle da draußen: Bitte achtet darauf, wo Ihr euren Müll entsorgt. Benutzt am besten den Mülleimer!

Anna Justus

Michael Renk

Streik der Busfahrer

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Schulen wurden von der Kreisverwaltung gebeten, folgende Information an die Eltern weiterzugeben, deren Kinder mit dem Bus zur Schule fahren:

Die ganze Woche ist mit Streiks und damit verbundenen Fahrtausfällen zu rechnen.

Weitere aktuelle Informationen dazu können auf der Homepage der Kreisverwaltung und der der Firma Zickenheiner (www.zickenheiner.de) ersehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Unterstützung für Familien

Durch den folgenden Link kommen Sie auf die Seite der Kreisverwaltung mit einer vielfältigen Auswahl an Hilfsangeboten für Familien in Corona-Zeiten:

Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche

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Fußballverband-Rheinland: Fußball macht Schule - auch zu Hause

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

der Fußballverband-Rheinland hat für fußballbegeisterte Kinder Übungen zusammengestellt, die auch mit einfachen Mitteln zu Hause im Außenbereich durchgeführt werden können. Die Anregungen gebe ich gerne an Sie weiter. Vielleicht finden die Aufgaben das Interesse Ihrer Kinder.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

Folgen Sie bitte dem Link:

Fußball macht Schule – auch zu Hause

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Elternschreiben der Ministerin vom 26.02.2021

Das Ministerium hat ein weiteres Informationsschreiben an die Eltern herausgegeben. Beachten Sie bitte, dass sich das Schreiben an alle Schularten richtet.

Elternschreiben vom 26.02.2021

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Beginn des Wechselunterrichts am 22.02.2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

aus dem weitergeleiteten Elternschreiben der Ministerin geht das Vorgehen der Schulen ab dem 22.02.2021 hervor. Natürlich müssen die Schulen auch in Zukunft auf kurzfristige Änderungen eingestellt sein.

Am 18.02. und 19.02. findet weiterhin Fernunterricht statt.

Sicher fragen Sie sich, wie die Notbetreuung und die Ganztagsschule ab dem 22.02.2021 organisiert werden:

Vor zwei Wochen haben Schulleitung und Kollegium schon einmal die organisatorischen Planungen für den Beginn des Wechselunterrichts, der Ganztagsschule und der Notbetreuung durchgeführt. Aufgrund der Verschiebung müssen die Eltern, die ihre Kinder für die Zeit des Wechselunterrichts bereits für die Ganztagsschule und die Notbetreuung angemeldet haben, ihre Kinder nicht nochmal anmelden. Auch alle bereits mit den Klassenleitungen getroffenen Vereinbarungen bleiben bestehen.

Da wir davon ausgehen, dass die einmal gebildeten Gruppen in nächster Zeit bestehen bleiben, müssen der Schule Neuanmeldungen und unvorhergesehene Änderungen lediglich per Email mitgeteilt werden.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

Elternschreiben der Ministerin zum Wechselunterricht ab dem 22.02.2021

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Bewegliche Ferientage

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ich wollte Sie noch einmal daran erinnern, dass die Schulen der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen aufgrund der beweglichen Ferientage an den folgenden Tagen geschlossen sind:

Freitag, 12.02.

Montag 15.02.

Dienstag, 16.02.

Mittwoch, 17.02.

Es wird für diese Tage keine Notbetreuung angeboten.

Über den Beginn des Präsenzunterrichts (Wechselunterrichts) werden Sie über die Homepage und Sdui informiert, sobald den Schulen hierzu konkrete Informationen vorliegen. Bis dahin gehen wir von der Fortführung des Fernunterrichts aus.

Viele Grüße von

Thomas Okfen

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Absage des Wechselunterricht und Weiterführung des Fernunterrichts

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ich muss Ihnen leider mitteilen, dass der Beginn des Wechselunterrichts heute von der Landesregierung kurzfristig verschoben wurde und der Fernunterricht bis auf Weiteres fortgesetzt wird.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angefügten Elternschreiben der Landesregierung. Weitere Informationen erhalten Sie in den nächsten Tagen über die Schule.

Elternschreiben zur Verschiebung des Beginns des Wechselunterrichts

Notbetreuung während des Fernunterrichts:

Die Notbetreuung wird in der bisherigen Form fortgesetzt. Erneute Anmeldungen sind nicht nötig.

Für die Zeit ab dem 01.02. gehen wir davon aus, dass der Betreuungsbedarf so weiter besteht wie bisher. Die bereits angemeldeten Kinder müssen nicht noch einmal neu angemeldet werden. Änderungen können Sie uns gerne per Email an info@rottmannschule.de oder schriftlich über Ihre Kinder in der Notbetreuung mitteilen.

Notbetreuung bei Beginn des Wechselunterrichts:

Der Beginn des Wechselunterrichts steht noch nicht fest. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.

Ihre ursprünglichen Anmeldungen für die Zeit des abgesagten Wechselunterrichts ab dem 01.02. gelten ebenfalls weiter für den tatsächlichen Start. Falls sich bei Ihnen der Betreuungsbedarf bis dahin geändert haben sollte, können Sie uns per Email an info@rottmannschule.de einen kurzen Hinweis zukommen lassen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Maskenpflicht an Schulen

In der Elternschaft herrscht teilweise Unsicherheit darüber, welche Masken ab dem 01.02.2021 in den Schulbussen und den rheinland-pfälzischen Schulen getragen werden müssen. Hierzu gab es nun von der ADD Hinweise.

Öffentlicher Nahverkehr: Medizinische Masken (keine Pflicht für FFP2-Masken)

Schulen: Medizinische Masken oder Alltagsmasken (keine Pflicht für FFP2-Masken)

Während der Unterrichtszeit werden natürlich in regelmäßigen Abständen Maskenpausen eingelegt.

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Beginn des Wechselunterrichts am 1. Februar 2020, Organisation des Schullebens

Die Schulen müssen auch während des Wechselunterrichts unter Aussetzung der Präsenzpflicht das vollständige Unterrichts-, GTS-, Betreuungs- und Notbetreuungsprogramm aufrechterhalten. Dazu kommt noch die Vorgabe des Gesundheitsamts, die Platzverteilung unter Einhaltung des Abstandsgebots genau festzulegen. Manche Eltern haben auch individuelle Wünsche bzgl. der täglichen Abholzeiten. Damit die Schule das gesamte System überhaupt personell und räumlich organisieren kann und später nicht den Überblick verliert, welches Kind sich wann und wo im Gebäude aufhält, müssen wir die Eltern mit Betreuungsbedarf bitten, ihre Kinder für jede Woche termingerecht und schriftlich neu anzumelden.

Betreuungsbedarf:

Jeglicher Betreuungsbedarf ab dem 1. Februar, der über den reinen Präsenzunterricht hinausgeht (Wechselunterricht: Anwesenheit an wechselnden Tagen - je nach Einteilung durch den Klassenlehrer / in: 1. Stufe 11:45 Uhr, 2. Stufe freitags bis 12:45 Uhr, 3. + 4. Stufe bis 12:45 Uhr im Klassenraum und vorrangig mit dem Klassenlehrer / in), ist zwingend jede Woche neu bis zum Dienstag für die kommende Woche anzumelden. Dafür nutzen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular. Sie können es per Mail an uns schicken oder ausdrucken und per Post schicken bzw. in unseren Briefkasten werfen

Ganztagsschule:

Grundsätzlich findet die Ganztagsschule statt. Wenn Ihr Kind zur Ganztagsschule angemeldet ist, so hat es grundsätzlich ein Recht darauf, bis 16:00 Uhr betreut zu werden. Bitte geben Sie der Schule über den / die Klassenlehrer/in auch bis zum Dienstag Bescheid, ob Ihr Kind während des Wechselunterrichts die Ganztagsschule in Anspruch nimmt.

Hinweis: Es ist möglich, dass nicht angemeldete Kinder, die dennoch kommen, aufgrund mangelnder Kapazitäten nach Hause geschickt werden müssen.

Unsere Bitte: Es besteht weiterhin Maskenpflicht für unsere Schüler/innen. Dabei beziehen wir uns auf die Regelung, die vor den Weihnachtsferien galt. Darum bitten wir Sie: Statten Sie Ihre Kinder mit passenden, nicht zu großen und sauberen Masken und Ersatzmasken aus. Op- oder FFP2-Masken sind nach heutigem Stand in der Schule nicht nötig, aber selbstverständlich gerne gesehen – zum Schutz aller. Bis zum Beginn des Wechselunterrichts bekommen die Schulen weitere konkrete Anweisungen bzgl. der Art der Masken. Natürlich werden den Kindern auch ausreichende Maskenpausen garantiert.

Wir hoffen, mit diesen Informationen ein wenig Klarheit und Licht in diese doch anstrengende und komplizierte Schulzeit gebracht zu haben. Für Rückfragen stehen die Klassenlehrer/innen und selbstverständlich die Schulleitung und Frau Tonkel im Sekretariat gerne zur Verfügung.

Anmeldeformular zur Notbetreuung (01.02.-05.02.2021)

Anmeldeformular zur Notbetreuung (08.02.-11.02.2021)

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Elternschreiben der Ministerin zum Vorgehen der Schulen bis zum 14.02.2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

das Schreiben der Ministerin zum Vorgehen der rheinland-pfälzischen Schulen bis zum 14.02.2021 leite ich gerne an alle Eltern weiter.

Klicken Sie bitte auf den Link:

Elternschreiben der Ministerin

Elternschreiben der Ministerin (Russisch)

Elternschreiben der Ministerin (Türkisch)

Elternschreiben der Ministerin (Arabisch)

Elternschreiben der Ministerin (Englisch)

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Information der IGS Kastellaun zur Schulanmeldung

Achtung: Anmeldung 5 an der IGS Kastellaun nur nach Terminabsprache

Telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung der zukünftigen Fünftklässler an der IGS Kastellaun für das Schuljahr 2021/22

Die IGS Kastellaun bittet aufgrund geänderter Vorgaben des Ministeriums um eine telefonische Terminabsprache für die Anmeldung der neuen Fünftklässler.

Die Sorgeberechtigten können ab sofort einen Anmeldetermin vereinbaren:

Montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 11.30 Uhr

Telefonnummer: 06762-933611

Die eigentliche Anmeldung ist möglich vom 1.-3. Februar 2021

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr in der Aula der IGS Eingang F. Bitte nur eine Person pro Familie zur Anmeldung kommen.

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Informationen des Ministeriums zur Unterrichtsorganisation bis zum 29.01.2021 (Stand 08.01.2021)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Schulen wurden vom Ministerium für Bildung über den Ablauf für die Zeit bis zum 29.01.2021 unterrichtet. Gerne informiere ich Sie über die relevanten Punkte. Ich möchte Sie aber auch darauf hinweisen, dass die Schulen von kurzfristig getroffenen Entscheidungen vorgesetzter Behörden abhängig sind und die Regelungen dann immer wieder angepasst werden müssen. Sie werden in diesen Fällen unabhängig von Medienberichten über die Homepage und Sdui rechtzeitig informiert.

1. Zeitraum bis zum 15. Januar 2021

Es bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler und Notbetreuung.

2. Zeitraum 18. Januar bis 22. Januar 2021

Die oben beschriebenen Maßnahmen werden um eine Woche verlängert, d.h. der Fernunterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler fortgesetzt.

Notbetreuung:

Weiterhin gilt, dass die Schulen eine Notbetreuung anbieten für folgende Kinder:

- Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können

- Kinder, die besonderen Unterstützungsbedarf haben oder zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben.

Alle Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen sollen, müssen für diese Woche neu angemeldet werden bis zum Dienstag, dem 12.01.2021. Es ist Formular 1 zu verwenden.

3. Zeitraum 25. Januar bis 29. Januar 2021

Es findet bei entsprechendem Infektionsgeschehen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht Wechselunterricht statt. Zur genauen Planung des Wechselunterrichts werden sich die Klassenleitungen rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Notbetreuung:

Für die Tage, an denen die Kinder während des Wechselunterrichts zu Hause sind, bietet die Schule eine Notbetreuung an. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben beschrieben.

Alle Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen sollen, müssen für diese Woche neu angemeldet werden bis zum Dienstag, dem 19.01.2021. Es ist Formular 2 zu verwenden.

Die Formulare können Sie als Email-Anhang der Schule zurücksenden (info@rottmannschule.de) oder in Papierform der Schule zukommen lassen.

Mit bestem Dank im Voraus und herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Einladung zu einem Online-Elterninformationsabend

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte der Klassenstufe 4,

gerne leite ich die Einladung der Friedrich-Karl-Ströher Realschule plus Simmern zu einem Online-Informationsabend an Sie weiter.

Bitte folgen Sie dem Link!

Einladung

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Maskenpflicht an Schulen

Den Lehrkräften ist aufgefallen, dass immer mehr Kinder keine passenden Masken oder lediglich Halstücher tragen, wenn sie laut „Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen“ auf dem Schulgelände eine Maske tragen sollen.

Deshalb werden die Eltern gebeten, auf eine passende Maske ihrer Kinder während des Schulbesuchs zu achten.

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Informationen zur Notbetreuung (Stand 31.12.2020)

Die Kinder stellen sich morgens auf dem Schulhof wie immer auf und werden dort vom Betreuungspersonal abgeholt.

Nach der Notbetreuung sollen die Kinder pünktlich vor dem Haupteingang (Poststraße) abgeholt werden.

Während der Notbetreuung besteht Maskenpflicht.

Die Kinder erhalten einen Sitzplatz, dort erledigen sie ihre mitgebrachten Aufgaben. Es ist wichtig, dass sie dafür alle benötigten Materialien dabei haben.

Ein gemeinsames Spiel, z.B. Lego oder ein Brettspiel ist wegen der Einhaltung des Abstands nicht möglich. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Kinder selbst eine Beschäftigungsmöglichkeit mitbringen, die ihnen Freude macht und der sie alleine auf ihrem Platz nachgehen können.

Die Möglichkeit der Notbetreuung besteht für maximal die Zeit, die das Kind normalerweise in der Schule verbringt.

Kinder, die sowieso zum Mittagessen angemeldet sind, bekommen auch während der Notbetreuung ein Mittagessen.

Falls für ein Kind die Notbetreuung an bestimmten Tagen nicht oder mit weniger Umfang in Anspruch erforderlich ist, bittet die Schulleitung um vorherige Mitteilung per Email.

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Fahrplangestaltung im Winter Lockdown

Folgende Information zur Fahrplangestaltung geben wir im Auftrag der Kreisverwaltung an die Eltern weiter:

                        Informationen zur Fahrplangestaltung im ÖPNV während des Lockdowns ab dem 16.12.2020:

Bis einschließlich Freitag, 18.12.2020, wird das komplette Fahrplanangebot auf allen Buslinien aufrecht erhalten.

Ab Montag, 21.12.2020, gilt im gesamten Raum des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) der Ferienfahrplan bis einschließlich Sonntag, 03.01.2021.

Ab Montag, 04.01.2021, wird trotz des Lockdowns im Busverkehr das vollständige Fahrplanangebot gefahren. Lediglich die Linie 670: Boppard – Spay – Rhens – Koblenz wird mit reduziertem Angebot gefahren, die als S-Fahrten ausgewiesen Schulfahrten werden jedoch alle ausgeführt. (Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://zickenheiner.de/aktuelle-hinweise

Im Schienenverkehr wird ebenfalls nach Regelfahrplan gefahren. Bitte beachten Sie die jeweiligen Baustelleninformationen.  

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Elterninformation zum Unterricht vor und nach den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

im Laufe des Tages bekamen die Schulen vom Ministerium konkrete Hinweise zur Umsetzung der Beschlüsse vom 13.12.2020. Die Gesamtstrategie für alle Schulen in den kommenden Wochen – vor dem Hintergrund der nun bundesweit beschlossenen Einschränkungen – ist wie folgt (Auszugsweise für Grundschulen):

Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien

Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, wird die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben. Die Eltern teilen der Schule mit, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Die Lehrkräfte verrichten – auf der Grundlage der geltenden Regelungen – ihren Dienst für diese drei Tage grundsätzlich in der Schule. Das unterrichtliche Angebot findet in den üblichen Klassen und Kursen statt.

Im Gegensatz zu meiner vorangegangenen Information soll ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit (Fernunterricht) in den drei Tagen vor den Weihnachtsferien nicht stattfinden. Allerdings sollen die Lehrkräfte in dieser Zeit möglichst den Fernunterricht für die Zeit ab 04.01.2021 vorbereiten.

Schülerinnen und Schüler auch ab Klassenstufe 1 tragen ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Schule und im Unterricht. Bei langem Tragen der Masken werden sie durchnässt. Deshalb ist es sinnvoll, wenn alle Kinder noch 2 bis 3 zusätzliche Masken zum täglichen Gebrauch im Ranzen haben.

Die Rottmannschule verfügt über eine begrenzte Anzahl von Tablets, die von Schülern und Schülerinnen ausgeliehen werden können, denen zuhause keine geeigneten Geräte zur Verfügung stehen. Geben Sie bitte Ihren Bedarf den Klassenleitungen bekannt.

Für den Fall, dass in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 sowie vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 Klassenarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise angesetzt sind, ist im Einzelfall zu prüfen, was davon entfallen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben kann an die Stelle von Klassenarbeiten oder Kursarbeiten auch eine Ersatzleistung treten. Die Zahl der Leistungsnachweise muss nicht für alle Schülerinnen und Schüler identisch sein.

Maßnahmen nach den Weihnachtsferien

Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 findet ausschließlich Fernunterricht statt. Es ist vorgesehen, möglichst Lernsituationen zu schaffen, bei denen Schülerinnen und Schüler den Lernstoff in ihrem eigenen Tempo bearbeiten können, auch unabhängig von Bildschirmen.

An der Rottmannschule wird natürlich auch eine Notbetreuung eingerichtet. Zur frühzeitigen Planung informieren Sie bitte die Klassenleitungen möglichst bis zum 18.12., ob Sie die Notbetreuung im Januar benötigen. Falls sich in den Weihnachtsferien ein Betreuungsbedarf abzeichnet, melden Sie Ihre Kinder bitte bis zum 31.12. per Email (info@rottmannschule.de) an.

Für die Zeit ab dem 18.01.2021 wurden vom Ministerium noch keine konkreten Aussagen getroffen. Neben dem Fern- oder Präsenzunterricht für alle Kinder plant die Rottmannschule vorsorglich den vom Ministerium bevorzugten täglichen Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht.

Falls die Entscheidung für den Wechselunterricht getroffen wird, werden die Kinder einer Klasse von den Klassenleitungen in zwei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe wird zu Beginn der Phase montags, mittwochs und freitags in der Schule unterrichtet, die zweite Gruppe dienstags und donnerstags. In der folgenden Woche ist es umgekehrt und in diesem Rhythmus geht es in den folgenden Wochen weiter bis neue Beschlüsse gefasst werden. Sie werden von den Klassenleitungen rechtzeitig darüber informiert, zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört.

Sowohl die Schulleitung als auch die Klassenleitungen werden sich bemühen, Sie in der nächsten Zeit so früh wie möglich über alles Wichtige zu informieren.

Herzliche Grüße von

Thomas Okfen

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Elterninformation zum Unterricht für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Aussagen in den gestrigen Pressekonferenzen haben in den Schulen und der Elternschaft zu großer Unsicherheit geführt. Zurzeit rufen viele Eltern an und bitten um Informationen, inwiefern der Unterricht bis zu den Weihnachtsferien noch stattfindet und wie es nach den Weihnachtsferien weitergeht.

Die Schulen wurden angewiesen, diesbezüglich erst dann Informationen an die Eltern weiterzugeben, wenn entsprechende konkrete Handlungsanweisungen seitens der ADD oder des Ministeriums vorliegen. Das ist bisher noch nicht der Fall.

Wir gehen davon aus, dass bis zu den Weihnachtsferien Unterricht stattfindet, die Eltern aber ab Mittwoch, dem 16.12. für ihre Kinder bis zu den Weihnachtsferien bei der Klassenleitung (per Telefon oder Hausaufgabenheft) oder der Schulleitung (per Email) einen Antrag auf Beurlaubung stellen können.

Die Unterrichtsbefreiung sollte bis morgen beantragt werden, damit die Schule planen- und die Lehrkräfte die Kinder für die wichtigsten Fächer mit Unterrichtsmaterial versorgen können.

Für die Zeit nach den Weihnachtsferien bekommen Sie zu gegebener Zeit weitere Hinweise.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im Laufe des Tages über Sdui und der Homepage weitere konkrete Hinweise geben kann.

Herzliche Grüße von

Thomas Okfen

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Schulübergreifende Accountverknüpfung für Sdui

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

es ist soweit: Die schulübergreifende Accountverknüpfung ist nun als neue Funktion in Sdui verfügbar!

Was bedeutet das für Sie konkret?

Egal, ob Sie mehrere Kinder an verschiedenen Schulen haben, gleichzeitig Lehrer und Elternteil sind oder als Sekretär*in oder Lehrkraft an verschiedenen Standorten zum Einsatz kommen. Ab jetzt können Sie in mehreren Sdui-Schulen parallel angemeldet sein.

So empfangen Sie alle Push-Nachrichten und sind zu jeder Zeit allumfassend informiert. Klicken Sie einfach auf Accounts verwalten, melden Sie sich in den für Sie relevanten Einrichtungen an, und wechseln Sie sekundenschnell hin und her.

Wie Sie Ihre Accounts verwalten sehen Sie in folgendem Erklärvideo:

https://www.loom.com/share/68cd287d82c74e7aa47baea6542de242

Herzliche Grüße von

Thomas Okfen

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Elternschreiben Herbstferien

Die Ministerin für Bildung und der Landeselternbeirat haben einen allgemeinen Elternbrief verfasst.

Folgen Sie bitte dem Link:

Elternschreiben Herbstferien

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Schulelternbeirat

Der neue Schulelternbeirat: Yvonne Schaubruch, Ramona Schmäl, Maja Kirsch, Bernward Heinemann, Sven Pohlmann, Ingo Lesniak

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Gemeinsamer Elternbrief von Landeselternbeirat und Bildungsministerium

Der Landeselternbeirat und die Bildungsministerin Frau Dr. Stefanie Hubig haben einen Elternbrief zur Bussituation und zum Elterninformationsportal verfasst. Folgen Sie bitte dem Link.

Gemeinsamer Brief von LEB und Ministerium

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Nutzungsbedingungen zu Webex

Ergänzung zum Elternbrief "Einwilligung zum Einsatz eines Webkonferenzsystems":

Folgen Sie bitte dem folgenden Link.

Bedingungen und Informationen zur Nutzung des Webkonferenzsystems „Cisco Webex“ für Schulen in Rheinland-Pfalz

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Zusätzliche bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020-21

Die beiden zusätzlichen beweglichen Ferientage im Schuljahr 2020-21 wurden von den Schulen der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen auf die beiden folgenden Tage gelegt:

Freitag, 12.02.2021 (nach Altweiberfastnacht)

Mittwoch, 17.02.2021 (Aschermittwoch)

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Elternbrief zur Schulstart am 17.08.2020

Unter dem folgenden Link finden Sie den aktuellen Elternbrief mit wichtigen Informationen zum Schulstart unter Coronabedingungen.

Elternbrief

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Neuer Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz

Den Schulen wurde in der letzten Ferienwoche der aktualisierte 5. Hygieneplan zur Verfügung gestellt, der große Auswirkungen auf den Unterricht und das allgemeine Schulleben im neuen Schuljahr hat.

Dazu gehört auch ein Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen für Schulen, Kitas und Eltern. Bitte folgen Sie zur Einsichtnahme in die Dokumente den folgenden Links.

Hygienplan-Corona

Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen

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Hinweis für die Eltern der Klassenstufe 1

Das Schulmaterial (Bastelkarton, Turnbeutel, Zeichenblock usw.) der Kinder kann am Montag, dem 17.08. in den folgenden Zeiträumen im Klassenraum Ihres Kindes deponiert werden:

Klasse 1a (Frau Ebert): xxxxxx08.00 - 11.00 Uhr

Klasse 1b (Frau Hentschel):xx09.00 - 11.00 Uhr

Klasse 1c (Frau Geerdts):xxxx08.00 - 11.00 Uhr

Klasse 1d (Frau Otten):xxxxxx08.30 - 12.00 Uhr

Schulelternbeiratswahl

Die Schulelternbeiratswahl findet am Mittwoch, dem 23.09. um 19.00 Uhr in der Turnhalle der Rottmannschule statt.

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Brief des Ministeriums für Bildung an alle Eltern in Rheinland-Pfalz

Zum Start ins neue Schuljahr sendet unsere Ministerin für Bildung, Frau Stefanie Hubig, einen Brief an alle Eltern in Rheinland-Pfalz.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link.

Elternbrief

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Allgemeine Information zum Schulstart am 17.08.2020 (Stand 11.08.2020)

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

ich hoffe, Sie hatten erholsame Sommertage und konnten die Ferien gemeinsam mit Ihren Kindern genießen.

Zum heutigen Zeitpunkt gehen alle davon aus, am Montag, den 17.08.2020 den regulären Schulbetrieb aufnehmen zu können.

Das bedeutet, alle Kinder werden nach den üblichen Schulzeiten und dem dann neuen Stundenplan unterrichtet. Im Klassenraum kann der bisher vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 m nicht mehr eingehalten werden.

Religions- bzw. Ethikunterricht findet in konfessionsgebundenen Gruppen statt.

Auch die Ganztagsschule sowie das Mittagessen sollen wieder fester Bestandteil des Schultages sein. Die Betreuung und das gemeinsame Mittagessen starten ab dem 17.08.2020.

„Bei all diesen Möglichkeiten gilt es zu beachten, dass auch weiterhin wesentliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen von allen am Schulleben beteiligten Personen eingehalten werden müssen. Zusätzlich gilt es, entstehende Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindern.“ (Hygieneplan Corona für die Schulen in RLP)

Deshalb weise ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf das Schreiben der Ministerin vom 03.07.2020 „Umgang mit dem Corona-Virus“ hin. Kinder sowie alle anderen Personen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art dürfen die Schule nicht besuchen. Treten die Symptome am Vormittag auf, muss Ihr Kind sofort isoliert und abgeholt werden. Zu diesem Zweck bitten wir Sie eindringlich, uns alle Änderungen Ihrer Kontaktdaten, vor allem Telefonnummern, unmittelbar mitzuteilen. Eine durchgehende Erreichbarkeit muss gewährleitet sein.

Jeder Verdacht sowie das Auftreten einer Corona-Erkrankung muss durch uns dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Deshalb bitten wir Sie inständig, Krankheitssymptome ärztlich überprüfen zu lassen und uns so schnell wie möglich über das Ergebnis zu informieren.

Bei allem Verständnis für eventuell sich daraus ergebende Umstände in Einzelsituationen müssen wir alle hier das Gesamtsystem Schule im Blick behalten.

Ich bitte Sie hier um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Einschränkungen durch spezielle Hygienemaßnahmen wird es auch im Schulalltag weiterhin geben, z.B. in Musik und Sport. Der Schwimmunterricht findet statt. Auf Ausflüge und Klassenfahrten jeglicher Art müssen wir zumindest bis zu den Weihnachtsferien verzichten. Eine Maskenpflicht bleibt bestehen in den Fluren und im Treppenhaus sowie im Speisesaal (dies gilt nicht am Platz).

Ab dem kommenden Schuljahr sind wir verpflichtet, täglich eine Dokumentation der Anwesenheit aller anwesenden Personen (SchülerInnen, Lehrkräfte, Besucher) zu führen. So bitte ich Sie, Besuche in der Schule auf das Nötigste zu reduzieren und stattdessen Telefon oder Email zur Kontaktaufnahme mit uns zu nutzen. Die Schule wird um 08.00 Uhr abgeschlossen. Sollten Sie die Schule in einer dringenden Angelegenheit dennoch betreten müssen, melden Sie sich bitte wenn möglich vorher telefonisch an und bringen Sie das im Wartebereich vor dem Sekretariat ausliegende Formular ausgefüllt mit zu der Person, die Sie vor Ort sprechen möchten. Ihre Daten werden nur im Fall einer Coronaerkrankung in der Schule genutzt und an das Gesundheitsamt weitergeleitet, ansonsten nach 4 Wochen vernichtet.

Wir sind aufgefordert, Ihnen ausdrücklich die Nutzung der Corona-Warn-App zu empfehlen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!!!

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Okfen

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Einschulung der Erstklässler (Stand 04.08.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

sicher warten Sie schon auf nähere Informationen zur Einschulung Ihres Kindes. Nachdem den Schulen kurz vor den Sommerferien neue Richtlinien für das Schuljahr 2020/21 zur Verfügung gestellt wurden, konnte der Einschulungstag geplant werden. Vorab bekommen Sie eine kurze Information zur Einschulung. Eine schriftliche Einladung folgt in den nächsten Tagen.

Ihre Kinder werden wie vorgesehen am Dienstag, dem 18. August 2020 eingeschult.

Da sich die Corona-Hygieneverordnungen auch im nächsten Schuljahr auf das Schulleben auswirken, muss auch der Einschulungstag an die Hygienevorgaben angepasst werden.

Damit die Abstandsregeln unter Erwachsenen eingehalten werden können, entfällt in diesem Jahr der traditionell in der Stephanskirche stattfindende Einschulungsgottesdienst.

Die Kinder werden in Etappen klassenweise mit ihren Eltern auf dem Schulhof begrüßt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an der offiziellen Begrüßung nur die Eltern teilnehmen dürfen.

Der Zeitplan für die kurzen Begrüßungsfeiern für unsere Erstklässler ist wie folgt geplant:

Klasse 1a xxxx 8.30 Uhr

Klasse 1b xxxx 9.00 Uhr

Klasse 1c xxxx 9.30 Uhr

Klasse 1d xxx 10.00 Uhr

Neben dem Ranzen und der Schultüte gehört heutzutage auch eine Maske zur Ausstattung eines Erstklässlers. Ich möchte Sie bitten, für die Einschulungsfeier auch eine Maske für sich bereitzuhalten. Außerdem muss ein Mitarbeiter der Schule anhand einer Liste Ihre Anwesenheit feststellen.

Nach einer kurzen Ansprache und einer musikalischen Vorführung begeben sich die Kinder gemeinsam mit ihren Klassenlehrerinnen in ihre Klassenräume.

Am Mittwoch, dem 19.08. beginnt für Ihr Kind der reguläre Unterricht.

Der Einschulungsgottesdienst wird am Freitag, dem 21.08. mit den Kindern auf dem Schulhof nachgeholt. Hier ist die Teilnahme der Eltern aufgrund der Abstandsregeln nicht vorgesehen.

Mit dem Wunsch auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Thomas Okfen